Wir erfüllen die Erlaubnispflicht nach § 34c Gewerbeordnung.
Wir weisen die gesetzlich vorgeschriebene Vermögensschadenshaftpflichtversicherung mit Deckung in Höhe von 500.000 € je Fall und mindestens 1 Mio. € im Jahr auf.
Wir bilden uns über dem gesetzlichen Rahmen (20 Stunden in drei Jahren) hinaus bei entsprechenden Institutionen, ständig weiter.
Vor jedem Vertragsabschluss werden die o. g. Dokumente zur Einsicht und Prüfung vorgelegt.
Wir richten uns nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen. Änderungen bezüglich des vereinbarten Leistungsspektrums sind jederzeit möglich.
© Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.